Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verena Jung

1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Leistungen, welche Verena Jung, c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) gegenüber Kunden/Auftraggebern (nachfolgend: „Kunden“) erbringt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.2 Die AGB werden mit Annahme des Auftrags bzw. Auftragsbestätigung (vgl. § 2.1) Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Vertragsschluss und Leistungserbringung
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen als Autorin sowie im Bereich Korrektorat. Die konkreten Leistungen werden durch das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung definiert.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme eines verbindlichen Angebots der Auftragnehmerin durch den Kunden, oder – sofern der Kunde eine Auftragsanfrage gestellt hat – mit Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Der Kunde hat auf mündlich kommunizierte Wünsche sowie auf die Ergänzung und Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs nur dann Anspruch, wenn diese durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurden.
2.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen verbindlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung, welche auch Art (z. B. Format, Stil), Umfang (z. B. Länge, Zeichenzahl) und relevante Details (z. B. inhaltliche Anforderungen) enthalten sollen. Vom Kunden ausdrücklich gewünschte Details zur Umsetzung sind schriftlich mit der Auftragnehmerin zu fixieren. Sofern keine konkreten Angaben gemacht wurden, kann die Auftragnehmerin diesbezüglich nach ihrem freien Ermessen entscheiden.
2.4 Sofern der Kunde Inhalte wie z. B. Texte (nachfolgend: „Inhalte“) anliefert bzw. anliefern muss, hat er diese der Auftragnehmerin rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität und dem richtigen Format rechtefrei zu übergeben. Insbesondere sind etwaige zu korrigierende Dateien in einem editierbaren üblichen Format sowie vollständig, leserlich und verständlich anzuliefern.
2.5 Termine zur Ablieferung des Werks sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart werden.

3. Werkqualität, Übergabe, Abnahme
3.1 Die Auftragnehmerin schuldet grundsätzlich Leistungen mittlerer Art und Güte gemäß branchenüblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die geschuldeten Leistungen dem Stil der Auftragnehmerin; sofern der Kunde einen hiervon abweichenden Stil wünscht, hat er darauf nur Anspruch, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Die künstlerische Gestaltung im Rahmen einer Autorinnen- und Korrektoratstätigkeit obliegt der Auftragnehmerin.
3.2 Leistungen im Bereich des Korrektorats umfassen die höchstmögliche Reduzierung der vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext. Bei Unklarheiten verpflichtet sich der Kunde, der Auftragnehmerin für Rückfragen zur Verfügung zu stehen und diese zeitnah zu beantworten. Bestimmte Formatierungen des Textes sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Beauftragung geschuldet.
3.3 Sofern der Kunde die Verwendung bestimmter Terminologien, fremdsprachiger Begriffe oder Fachwörter wünscht, ist darauf bei Beauftragung gesondert hinzuweisen, ebenso wie auf abweichende, nicht zu korrigierende Schreibweisen.
3.4 Die Übergabe des Werks erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin auf physischem Medium (z. B. DVD oder USB-Stick) oder per E-Mail (Filehoster-Link z. B. zu Dropbox oder WeTransfer) an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien aufzubewahren.
3.5 Der Kunde hat gegenüber der Auftragnehmerin nach Ablieferung der Endfassung etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen; sofern der Kunde keine Mängel mitteilt, gilt das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen. Hierauf wird die Auftragnehmerin den Kunden auch nochmals bei Ablieferung hinweisen.

4. Rechteübertragung, Nutzungen, Anforderungen an den Inhalt
4.1 Der Auftragnehmerin stehen an allen von ihr geschaffenen Werken, einschließlich Textrohfassungen und Entwürfen, die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht ist. Ausgenommen hiervon sind bloße Korrekturarbeiten, an welchen die Auftragnehmerin nicht schöpferisch mitgewirkt hat.
4.2 Der Kunde erhält im Zweifel ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des Werks zu dem im Vertrag genannten Zweck. Die Rechteübertragung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Zahlung des Vergütungsanspruchs der Auftragnehmerin durch den Kunden. Zur Herausgabe von offenen und Originaldateien etc. ist die Auftragnehmerin grundsätzlich nicht verpflichtet.
4.3 Die Auftragnehmerin ist in angemessener Weise als Urheberin des Werkes zu benennen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ist der Kunde nicht berechtigt, etwaige Urhebervermerke aus dem Werk zu entfernen oder dieses zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, ergänzen, synchronisieren oder sonst wie zu ändern.
4.4 Die Auftragnehmerin darf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, das Werk auszugsweise zu Zwecken der Eigenwerbung für ihre Dienstleistungen gegenüber potentiellen Neukunden verwenden, beispielsweise als Werbung im Internet oder anlässlich von Wettbewerben. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, handelsübliche Kennzeichen des Kunden (z. B. grafisches Logo) sowie den Namen des Kunden als Referenz zu nennen, insbesondere diese in Onlinemedien zu Werbezwecken wiederzugeben.
4.5 Der Kunde versichert, dass durch etwaige von ihm angelieferte Inhalte (z. B. Vorgaben zum Inhalt; zu verwendende Textauszüge, Charaktere o. ä.) keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzt werden. Der Kunde versichert insbesondere, dass etwaige von ihm genannte Personen mit der Erstellung und Verwendung des Werks einverstanden sind; dies betrifft insbesondere die Persönlichkeitsrechte sowie Rechte Dritter wie Urheber-, Kennzeichen- oder Namensrechte. Beauftragt der Kunde die Auftragnehmerin mit der Bearbeitung fremder Werke (z. B. Überarbeitung bestehender Texte / Korrektorat / Lektorat), versichert der Kunde, dass er zur Bearbeitung berechtigt ist. Auf Anforderung hat der Kunde entsprechende Nachweise (z. B. Rechtequittungen) in angemessenem Umfang vorzulegen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin entsprechend von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrechten, resultieren, eingeschlossen der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

5. Vergütung
5.1 Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Ist eine solche nicht vereinbart, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf eine branchenübliche Vergütung wahlweise auf Stundenhonorarbasis oder nach Zeichenmenge; gleiches gilt, wenn die Auftragnehmerin zusätzliche Leistungen, welche vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, auf Wunsch des Kunden erbringt. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
5.2 Mit Abschluss des Auftrages ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Zudem kann die Auftragnehmerin nach Erbringung einer Teilleistung angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Die Auftragnehmerin kann bis zur Bezahlung von Anzahlung und/oder Abschlagszahlungen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen; gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit einem Teil offener Forderungen in Verzug befindet.
5.3 Kündigt der Kunde den Vertrag, behält die Auftragnehmerin den vereinbarten Anspruch auf die gesamte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Auftragnehmerin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Nebenpflichtverletzungen ausgeschlossen.
6.2 Die Auftragnehmerin haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern sie nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Vorstellungen und Wünsche des Kunden verstoßen hat.
6.3 Längenangaben etc. im Angebot sind stets Schätzwerte und können über- oder unterschritten werden, sofern die Umstände oder die künstlerische Umsetzung dies erfordern; entsprechende Abweichungen stellen insoweit keinen Mangel dar.
6.4 Eine vollständige Beseitigung der Fehler in Bezug auf ein Korrektorat des Ausgangstextes kann nicht garantiert werden. Ein Fehler liegt vor, sobald die Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau etc. von den möglichen Schreibweisen oder Formulierungen der zur Auftragserteilung gültigen Fassung des DUDEN abweichen. Bei berechtigten und rechtzeitigen (§ 3.5) Mängelrügen wird die Auftragnehmerin entsprechend nachbessern.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Sofern in diesen AGB von Schriftform die Rede ist, genügt auch die Textform (z. B. E-Mail).
7.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
7.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.